A) Insbesondere folgende zusätzliche Services müssen bei den offiziellen Partnern der MCH kostenpflichtig bezogen werden, wenn Sie hierfür Bedarf haben:
- Catering 1)
- Technische Anschlüsse (z.B. Strom, Wasser etc.)
- Veranstaltungstechnik
- Flurförderfahrzeuge
- Leergutbewirtschaftung
Die einzelnen Leistungen jedes offiziellen Partners, welche Sie bei ihm bei Bedarf bestellen können, finden Sie auf unseren verschiedenen Serviceshops (m-manager, Smartlog) mit allen Preisen sowie allen notwendigen weiteren Angaben.
Die Leistungserbringung erfolgt durch die offiziellen Partner der MCH direkt. Die Bestellungen sind ab Frühjahr 2025 möglich.
Der offizielle Partner wird nach Eingang einer Bestellung mit Ihnen in Verbindung treten.
Die Rechnungstellung der von Ihnen beim offiziellen Partner bestellten Leistungen werden wir Ihnen namens und im Auftrag des
offiziellen Partners in unserer Schlussrechnung in Rechnung stellen und die Forderung entsprechend einziehen.
Ausnahmen: 1)
In Abweichung der Ziffer 9 des Ausstellerreglements (Stand: September 2023) ist es dem Aussteller erlaubt, während der Öffnungszeiten der Ausstellung auf seiner Ausstellungsfläche Speisen und Getränke unentgeltlich an Besucher zur Konsumation vor Ort (z.B. im Rahmen von Gelegenheitswirtschaften, Verpflegungsständen oder eines Eventcaterings) selbst oder durch von ihm beigezogene Unternehmen abzugeben. Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt. Die Abgabe von gebrannten alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist untersagt. Im Übrigen ist der Aussteller verpflichtet, alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
B) Folgende zusätzliche Services müssen bei der MCH kostenpflichtig bezogen werden:
- Obligatorisches Werbegrundpaket
- Abhängungen (Rigging)
- Transport und Warenumschlag (nur auf dem Ausstellungsgelände und bei einem Gesamtgewicht von > 3.5t)
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Schweizer Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 %.
Die Leistungserbringung kann durch die MCH selbst oder durch von ihr beigezogene offizielle Partner erbracht werden.