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Sie melden sich zur Swissbau 2026 an.
Bitte pro Aussteller oder Mitaussteller eine separate Anmeldung ausfüllen.
*Zusatztag für Halle 1.2 Trendwelt am Samstag, 24.01.: Samstags- und Dekozuschlag von CHF 90.–/m². Neu sind im Flächenpreis unlimitierte, kostenfreie Eintrittstickets inbegriffen.
Der Preisaufschlag versteht sich als Aufschlag auf den Preis für die Ausstellungsfläche.
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Diese Angabe ist für die Platzierung notwendig. Die definitive Bestellung tätigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt.
Unser Partner für Systemstandbau Syma wird Sie ca. vier Monate vor Messestart kontaktieren, um Details mit Ihnen zu definieren.
Sie werden ca. vier Monate vor Messestart durch uns kontaktiert, um Details zu definieren.
Die Standbauprojekte ab 50 m² müssen der Messeleitung zur Genehmigung eingereicht werden.
Die Standbauprojekte müssen der Messeleitung zur Genehmigung eingereicht werden.
Hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Platzierungswünsche zu äussern.
Sichern Sie sich zusätzlich zu Ihrer Teilnahme noch mehr Visibilität und damit die Chance auf mehr Leads.
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Sofern das obligatorische Mediengrundpaket in Ihrem Paket nicht inklusive ist, wird es automatisch im Kalkulator angezeigt und berechnet.
Die Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von CHF 5 Mio. sowie die Sachversicherung für Feuer und Elementarschäden bis CHF 10'000.- sind Bestandteile der All-In-Theken. Falls Sie einen höheren Versicherungsschutz benötigen, muss dieser zusätzlich eingekauft werden.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie mit jeweils ausreichender Deckungssumme folgende Versicherungen abgeschlossen haben und für die Dauer des Vertrags aufrechterhalten werden:
Sie können einen Antrag auf Abschluss der vorstehenden Versicherungen über den m-manager an die Basler Versicherung AG stellen. Die MCH wird ca. zwei Wochen vor Beginn des Aufbaus um Vorlage der entsprechenden Versicherungsnachweise ersuchen. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt keinen oder nur einzelnen Versicherungsnachweise der MCH vorlegen können und der MCH keinen sog. Revers eingereicht haben, wird die MCH im eigenen Namen aber auf Ihre Rechnung die fehlenden Versicherungen einkaufen, wobei es zu einer Unterdeckung kommen kann. Das Risiko einer Unterdeckung wird von Ihnen in Kauf genommen und getragen. Die Versicherungsprämie sowie alle erhobenen Steuern werden Ihnen mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Sie können uns aber auch bis zwei Wochen vor Beginn des Aufbaus eine schriftliche Verzichtserklärung (sog. Revers) einreichen, mit dem Sie erklären, dass Sie auf einen Einkauf von Versicherungen durch die MCH verzichten wollen. Das entsprechende Formular für die Verzichtserklärung finden Sie ebenfalls im m-manager.
In Abweichung der Ziffer 1.2 des Ausstellerreglements (Stand: September 2023) kann der Mitaussteller sich unter Angabe des Hauptausstellers zur Ausstellung als Mitaussteller auf der Ausstellungsfläche des Hauptausstellers direkt anmelden. In diesem Fall ist seine Zulassung als Mitaussteller davon abhängig, dass Sie als Hauptaussteller die Anmeldung des Mitausstellers auf Ihrer Ausstellungsfläche textlich (Brief, Fax, E-Mail) der MCH gegenüber bestätigen. Der Ausstellervertrag kommt nur zwischen dem Hauptaussteller und der MCH zustande.
Pro Mitaussteller wird ein Mediengrundpaket von CHF 2'500.– (inkl. obligatorischem Basiseintrag) zzgl. Schweizer Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 % in Rechnung gestellt.
A) Insbesondere folgende zusätzliche Services müssen bei den offiziellen Partnern der MCH kostenpflichtig bezogen werden, wenn Sie hierfür Bedarf haben:
Die einzelnen Leistungen jedes offiziellen Partners, welche Sie bei ihm bei Bedarf bestellen können, finden Sie auf unseren verschiedenen Serviceshops (m-manager, Smartlog) mit allen Preisen sowie allen notwendigen weiteren Angaben.
Die Leistungserbringung erfolgt durch die offiziellen Partner der MCH direkt. Die Bestellungen sind ab 1. Juni 2025 möglich.
Der offizielle Partner wird nach Eingang einer Bestellung mit Ihnen in Verbindung treten.
Die Rechnungstellung der von Ihnen beim offiziellen Partner bestellten Leistungen werden wir Ihnen namens und im Auftrag des offiziellen Partners in unserer Schlussrechnung in Rechnung stellen und die Forderung entsprechend einziehen.
B) Folgende zusätzliche Services müssen bei der MCH kostenpflichtig bezogen werden:
Die Leistungserbringung kann durch die MCH selbst oder durch von ihr beigezogene offizielle Partner erbracht werden.
Vorauszahlung (Depot) Für die technischen Anschlüsse sowie weitere Dienstleistungen wird zusammen mit der Akontorechnung für die Standfläche ab 40 m² eine Vorauszahlung von CHF 400.- erhoben. Diese Vorauszahlung wird nach der Messe mit den effektiven Aufwendungen verrechnet.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive Schweizer Mehrwertsteuer von derzeit 8.1%.
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Bitte geben Sie nachfolgend Ihre gewünschten Kontaktpersonen an und beachten Sie, dass sie sämtliche Informationen zur Swissbau 2026 erhalten. Sollte sich Ihre Ansprechperson ändern, bitten wir Sie uns dies unverzüglich mitzuteilen. Besten Dank.
Diese Kontaktperson erhält die wichtige Korrespondenz (postalisch und per E-mail) rund um die Organisation Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung.
Diese Kontaktperson hat Entscheidungskompetenz über das Marketing- und Kommunikationsbudget und erhält wichtige ergänzende Informationen zu den Marketingangeboten.
Wir melden nachfolgend aufgeführte Firma als Mitaussteller auf unserem Messestand an.
Datennutzungserklärung
Die in diesem Formular erfassten personenbezogenen Daten werden für die Verarbeitung Ihrer Anmeldung und im Rahmen des Vollzugs des Ausstellervertrags gespeichert und verarbeitet. Die Verarbeitung kann durch die MCH selbst oder durch von ihr beigezogene Auftragsverarbeiter erfolgen.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Massgabe der Datenschutzerklärung einverstanden und akzeptieren diese.